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   OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21   

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OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21 (https://dejure.org/2022,16716)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2022 - 5 LA 37/21 (https://dejure.org/2022,16716)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - 5 LA 37/21 (https://dejure.org/2022,16716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 LehrKapV ND 2001; § 8 Abs 1 Nr 2 Lb2V ND; § 8 Abs 2 Nr 1 Lb2V ND
    Amtsermittlungspflicht; berufliche Tätigkeit (für Laufbahnbefähigung); Entscheidungserheblichkeit; Lehramt an Haupt- und Realschulen; Lehrbefähigung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20

    Aufklärungspflicht; Behördengutachten; ernstliche Zweifel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Daher vermag der Einwand, das Gericht habe gegen seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verstoßen, gegebenenfalls einen Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, für sich aber nicht ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu begründen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 9.1.2014 - 5 LA 149/13 -, juris Rn. 11).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 60).

    Daneben besteht jedoch auch im Verwaltungsprozess die Prozessförderungspflicht der Beteiligten (vgl. § 86 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz und Abs. 4 VwGO sowie § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit den §§ 130 Nummern 3 bis 5 und 138 Abs. 1 ZPO; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 11.6.2019 - 5 LA 160/18 -, n. v.; Beschluss vom 7.1.2010 - 5 LA 51/09 -, n. v.).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2021 - 5 LA 130/20

    Beihilfefähig; Beihilfefähigkeit; Fahrtkosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 60).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.2010 - BVerwG 5 B 7.10 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschluss vom 29.2.2008 - 5 LA 167/04 -, juris Rn. 12) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschluss vom 17.8.2021 - 5 LA 130/20 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Unter Berücksichtigung des maßgeblichen Endgrundgehalts (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 -, m. w. N.) der Besoldungsgruppe A 12 in Höhe von 4.925,38 EUR (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, § 7 Abs. 1, Abs. 2 NBesG in Verbindung mit Anlage 5) und der allgemeinen Stellenzulage gemäß § 38 NBesG in Verbindung mit den dortigen Anlagen 9 (Nr. 4) und 10 in Höhe von 98, 63 EUR, die gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 NBeamtVG ruhegehaltfähig ist, errechnet sich ein Streitwert in Höhe von 5.024,01 EUR x 6 = 30.144,06 EUR.
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 5 LA 149/13

    Begriff der besonderen Lebensgefahr im Sinne des § 37 Abs. 1 S. 1 BeamtVG;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Daher vermag der Einwand, das Gericht habe gegen seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verstoßen, gegebenenfalls einen Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, für sich aber nicht ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu begründen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.12.2021 - 5 LA 174/20 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 9.1.2014 - 5 LA 149/13 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 11 A 732/16

    Einleitung des Niederschlagswassers in den Wegeseitengraben einer Straße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 5 LA 37/21
    Klärungsbedürftig sind daher nur Rechts- oder Tatsachenfragen, die die Vorinstanz entschieden hat, nicht jedoch solche, die sich erst stellen würden, wenn das Verwaltungsgericht anders entschieden oder andere Tatsachen festgestellt hätte (OVG NRW, Beschluss vom 10.5.2016 - 11 A 732/16, juris Rn. 6; Seibert, in: Sodan-Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 152).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2023 - 5 LA 92/22

    Bezüge; Dienstbezüge; Erwerbseinkommen; Erwerbsersatzeinkommen; Rückforderung;

    Diesen Anforderungen wird nicht genügt, wenn zur Begründung des Zulassungsgrundes lediglich das Klagevorbringen erster Instanz wiederholt oder darauf verwiesen wird, ohne auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung argumentativ einzugehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.12.2022 - 5 LA 2/22 -, juris Rn. 24, Beschluss vom 28.6.2022 - 5 LA 37/21 -, juris Rn. 19; Bay. VGH, Beschluss vom 10.7.2017 - 19 ZB 17.952 -, juris Rn. 5; Stuhlfauth in: Bader u. a., VwGO, 8. Aufl. 2021, § 124a Rn. 60).
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